Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Sie legen auf qualitativ hochwertige Materialien und eine optimale Zahnversorgung viel wert?
Dabei wird ein schönes und gepflegtes Gebiss immer mehr auch zu einer Kostenfrage.
Sind die Zuzahlungen für eine Metallgusskrone oder eine Brücke noch überschaubar, so kann ein Implantat durchaus ein komplettes Monatsgehalt verschlingen. Eine Zahnzusatzversicherung schützt gesetzlich versicherte Patienten vor hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt
Sorgen Sie daher rechtzeitig mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vor, damit Sie sich gesunde Zähne leisten können

Beispiel:
Selbst wer sich vorbildlich verhält, einmal pro Jahr zum Zahnarzt geht und sein Bonusheft über fünf Jahre führt, erhält durch die gesetzliche Krankenversicherung maximal 60 Prozent der Kosten zurück. Dabei gilt dieser Prozentsatz auch nur für die einfachste Form des Zahnersatzes, die sogenannte Regelversorgung. Für einen schadhaften Backenzahn wäre dies eine Metallgusskrone, für die gesetzliche Kassen einen Betrag in Höhe von 234,62 Euro ansetzen. Daraus ergibt sich eine maximale Erstattung in Höhe von 140,77 Euro.
Entscheidet sich der Patient für eine keramikverblendete Krone, so liegen die Kosten hierfür im Vergleich bei etwa 550 Euro. Da die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nur einen festen Zuschuss leisten, bleibt der Erstattungsbetrag bei den 140,77 Euro. Die Differenz muss der Patient selbst tragen.
Das Problem: Die teurere Lösung ist meist schöner und schont die Zähne. So zahlt die Krankenkasse bei einer Zahnlücke nur den Zuschuss für eine Brücke. Die Alternative ist ein Implantat, das jedoch 3300 Euro kostet, wovon die Krankenkasse 416 Euro übernimmt.
Jeder achte Deutsche läuft deshalb mit einer Zahnlücke herum, hat eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ergeben.

Tipp:
Haben Sie bereits viele Füllungen oder Wurzelbehandlungen? Ein Zahnersatz ist in Zukunft sehr wahrscheinlich. Warten Sie nicht bis Sie wieder in einer Behandlung sind, denn dann wird die akute Behandlung bei der Versicherung ausgeschlossen.

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