Private Rentenversichherung

Private fondsgebundene Rentenversicherung

Vorteile:
hohe Rendite möglich durch sinnvolle Anlagemöglichkeiten
flexible Beitragszahlung
Zuzahlung möglich
Entnahme möglich (Teilauszahlung)
Wechsel der Anlagestrategie kostenlos möglich
Verrentung und Kapitalauszahlung möglich

Nachteil:
kein Schutz vor Insolvenz oder Harzt IV

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist eine Netto-Rendite von 5 – 6 % durchaus realistisch.
Durch sinnvolle Streuung der Anlagen z.B: ein Mischfonds wird das Risiko minimiert. Zusätzlich reduziert sich das Risiko durch ein wählbares Ablaufmanagement, welches in den letzten 5 Jahren in risikoärmere Anlagen umschichtet.
Dies zeigen wir Ihnen gerne an einigen Fondsbeispielen auf. Allerdings sollten Sie, wenn sie auf eine Garantie verzichten wollen sich auch zu einer Depotanlage beraten lassen.

Auch hier gewinnt die PRV gegenüber den anderen Förderwegen.
Entscheiden Sie Sich für die Verrentung so wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Dieser ist festgelegt
Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in %

Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in %
63 20
64 19
65-66 18
67 17

Beispiel:
Sie zahlen 35 Jahre in eine fondsgebundene Rentenversicherung ein und gehen mit 65 Jahren in Rente:
Sie erhalten eine Brutto-Rente von 800 Euro

Hieraus wird der Ertragsanteil von 18% besteuert.
800 * 18% = 144 Euro

Diese 144 Euro werden auf Ihr gesamtes Einkommen draufgerechnet.
Dadurch erhält sich Ihre Steuerprogression kaum oder gar nicht.
Anders bei der Riester, Rürup oder BAV. Hier wird die volle Rente besteuert, dadurch erhöhen Sie ihr Einkommen (steuerlich gesehen) enorm und müssen zusätzlich auch auf Ihre Leistung aus der gesetzlichen Rente, ggf. vorhandene Mieteinnahmen aus Kapitalanlagen mehr Steuern zahlen.

Noch gravierender ist der Unterschied bei der Besteuerung auf die Kapitalisierung.
Während bei der privaten Rentenversicherung 50% steuerfrei sind, müssen bei den anderen Sparformen wieder 100% versteuert werden.

Deswegen ist bei den Förderwegen Riester und Rürup oder Betrieblichen Altersvorsorge genau zu prüfen, dass der Vorteil der Förderung in der Beitragsphase den Nachteil der vollen nachgelagerte Besteuerung übertrifft.

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